Diese Situation begegnet uns in Beratungen immer wieder: Jemand hat auf einer gefälschten Seite seine Bankdaten eingegeben, kurz darauf ist Geld vom Konto verschwunden — und die Bank weigert sich, es zurückzuzahlen. Die Begründung klingt fast immer gleich: Sie hätten nicht aufgepasst, das sei grob fahrlässig gewesen.
Am 15. Oktober 2026 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es so nicht läuft.
Worum ging es?
Eine Bankkundin wollte auf einer Verkaufsplattform einen Artikel verkaufen. Dabei geriet sie an Betrüger, die sie auf gefälschte Seiten lockten, wo sie ihre Zugangsdaten fürs Online-Banking eintippte. Mit diesen Daten überwies der Betrüger rund 700 Euro auf sein eigenes Konto. Die Kundin meldete den Vorfall schon am nächsten Tag — ihre Bank lehnte die Erstattung trotzdem ab und warf ihr grobe Fahrlässigkeit vor. Das zuständige Gericht legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor.
Der Fall stammt aus Polen. Für Sie ändert das nichts: Der Europäische Gerichtshof legt Regeln aus, die in der gesamten Europäischen Union gelten — also auch für deutsche Banken.
Was das Gericht entschieden hat
Der Kern in einem Satz: Erst zurückzahlen, dann klären.
- Die Bank muss den Betrag unverzüglich erstatten — spätestens bis zum Ende des Geschäftstags, der auf Ihre Meldung folgt.
- Der bloße Vorwurf grober Fahrlässigkeit reicht nicht aus, um die Erstattung zu verweigern.
- Wenn die Bank meint, Sie hätten grob fahrlässig gehandelt, muss sie das beweisen — und zwar im Nachhinein, nicht vorab.
- Nur in einem Fall darf die Bank die Erstattung aufschieben: wenn sie konkrete Anhaltspunkte hat, dass Sie selbst betrügen wollten. Das muss sie der zuständigen Behörde schriftlich melden.
Für Sie verschiebt sich damit etwas Entscheidendes: Bisher saßen Betroffene oft monatelang ohne ihr Geld da und mussten sich mit der Bank auseinandersetzen. Künftig ist das Geld zunächst wieder auf dem Konto — und die Bank muss aktiv werden, wenn sie es zurückhaben will.
Wichtig: Wofür das Urteil gilt — und wofür nicht
Hier liegt der Punkt, der über alles entscheidet, und er wird in vielen Schlagzeilen übergangen.
Das Urteil gilt für Überweisungen, die Sie nicht selbst ausgelöst haben. Also wenn ein Betrüger mit gestohlenen Zugangsdaten in Ihrem Namen Geld verschiebt, ohne dass Sie davon wissen. Fachleute nennen das eine „nicht autorisierte Zahlung".
Es gilt nicht, wenn Sie die Überweisung selbst getätigt haben — auch dann nicht, wenn Sie dabei nach Strich und Faden getäuscht wurden. Wer Geld auf ein angebliches „Sicherheitskonto" überweist oder in eine erfundene Geldanlage einzahlt, hat die Zahlung selbst freigegeben. Für solche Fälle greift dieses Urteil nicht.
Was Sie tun sollten, wenn es Sie trifft
- Sofort die Bank anrufen und den Zugang sperren lassen. Außerhalb der Geschäftszeiten hilft der Sperr-Notruf 116 116.
- Die Meldung schriftlich nachreichen — per E-Mail oder Brief. Das ist wichtig, denn mit Ihrer Meldung beginnt die Frist zu laufen, und Sie haben einen Nachweis mit Datum.
- Ausdrücklich die Erstattung verlangen. Sie dürfen sich dabei auf § 675u BGB und auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2026 (Rechtssache C-70/25) berufen.
- Anzeige bei der Polizei erstatten, auch bequem über die Online-Wache Ihres Bundeslandes.
- Alles aufheben: Kontoauszüge, Bildschirmfotos der gefälschten Seite, E-Mails und den Schriftwechsel mit der Bank.
- Wenn die Bank ablehnt: Die Verbraucherzentrale berät Sie, und jede Bank ist einer Schlichtungsstelle angeschlossen, die Sie kostenfrei anrufen können.
Eine Entwarnung ist das nicht
So erfreulich das Urteil ist — es bedeutet nicht, dass Sie Ihr Geld in jedem Fall behalten dürfen. Die Bank kann sich den Betrag zurückholen, wenn sie nachweist, dass Sie grob fahrlässig mit Ihren Zugangsdaten umgegangen sind. Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2025 einen solchen Fall entschieden: Ein Kunde hatte am Telefon TAN-Nummern an einen angeblichen Bankmitarbeiter weitergegeben und blieb am Ende auf einem Schaden von rund 35.000 Euro sitzen.
Das Urteil verbessert Ihre Ausgangslage also erheblich — es ersetzt aber nicht die Vorsicht. Die beste Erstattung ist immer noch der Betrug, der gar nicht erst gelingt.
Wir schauen gemeinsam drauf
Sie sind unsicher, ob eine Nachricht echt ist? Oder es ist bereits etwas passiert und Sie wissen nicht, was als Nächstes zu tun ist? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sehen uns die Sache in Ruhe mit Ihnen an, richten Ihr Online-Banking sicher ein und zeigen Ihnen, woran Sie Fälschungen künftig selbst erkennen.
Quellen
- Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15. Oktober 2026, Rechtssache C-70/25
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Juli 2025, Aktenzeichen XI ZR 107/24
- Ausführliche juristische Einordnung bei Legal Tribune Online
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren persönlichen Fall wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale oder an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt.
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Quelle: Seevetal-Digital · www.seevetal-digital.de/ratgeber.html · Telefon 0151 46388214